Inbetriebnahme & Wartung von Feuerstätten

Bei neuen Anlagen und gravierenden Änderungen

Beim Neubau eines Hauses wird natürlich auch eine neue Heizanlage benötigt. Doch kann es auch passieren, dass die Anlage langsam ins Rentenalter kommt. Neue Anlagen müssen vom Schornsteinfeger abgenommen werden.
Doch auch bei massiven Änderungen wird der Schornsteinfeger auf den Plan gerufen.
Er ist zuständig für die Kontrolle neuerrichteter oder geänderter Schornsteine, Abgasleitungen und Feuerstätten auf Einhaltung der geltenden Bauvorschriften.

In den Landesbauordnungen werden die baurechtlichen Bestimmungen für folgende Sachverhalte festgelegt:

  • für die Einrichtung eines Schornsteins
  • für die Errichtung eines Schornsteins
  • für die Verminderung des Schornsteinquerschnitts
  • für den Einbau einer Abgasleitung
  • für die Neuinstallation oder den Austausch einer Feuerstätte.

Bitte beachten Sie:

Dies gilt für alle Feuerungsanlagen mit festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen. Sie benötigen eine Bescheinigung des bevollmächtigten Schornsteinfegermeisters über die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase.
Die Landesbauordnung fordert vom Bauherren, Eigentümer oder Betreiber:

Vor Beginn der Ausführung oder Veränderung von

  • Schornsteinen
  • Schornsteinquerschnitten
  • Einbau von Abgasleitungen
  • Erneuerungen oder Änderungen an Feuerstätten

dem Schornsteinfegermeister die erforderlichen technischen Angaben über Feuerungsanlagen vorzulegen.

Damit Ihre Feuerungsanlage sicher betrieben werden kann und unnötige, zum Teil erhebliche Kosten für die Mängelbeseitigung vermieden werden können, empfehlen wir Ihnen, beim Neubau oder der Errichtung eines neuen Schornsteins eine Bauzustandsbesichtigung durch den Schornsteinfegermeister vor dem Verputzen der Schornsteine durchführen zu lassen. Dadurch schaffen Sie die besten Voraussetzungen für die mängelfreie Bescheinigung über die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase Ihrer Feuerungsanlage.

Wir bieten Ihnen jederzeit eine neutrale Beratung beim Einbau von Schornsteinen, Abgasleitungen und Feuerstätten an. Auf diese Weise kann ich Sie während der gesamten Planungs- und Bauphase betreuen.

Eine Schlussabnahme der Feuerungsanlage muss vor Inbetriebnahme der Feuerungsanlage erfolgen.

Sie haben Interesse? Ich berate Sie gerne persönlich.

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